Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Die einzig zuständige Behörde für die endgültige Entscheidung über Visumanträge der Antragsteller ist ausschließlich das Außenministerium der Republik Türkei. Alle Verfahren zur Erteilung von Visa unterliegen den geltenden Vorschriften sowie den bestehenden oder zukünftigen Änderungen gemäß den Gesetzen der Republik Türkei.

2) Der Antragsteller trägt die volle Verantwortung für die vollständige und korrekte Ausfüllung aller Angaben im Visumantragsformular. Jegliche Verantwortung, die aus der Erteilung eines Visums aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben resultiert, liegt ausschließlich beim Antragsteller.

3) Nach Ausstellung des Visums sind keinerlei Änderungen möglich.

4) Das ausgestellte Visum ist personenbezogen und ausschließlich für den Antragsteller gültig. Es kann weder übertragen noch auf eine andere Person umgeschrieben werden.

5) Stellt sich heraus, dass die vom Antragsteller im Antragsformular gemachten Angaben falsch sind, ist weder eine Rückerstattung noch eine Änderung des ausgestellten Visums möglich. In diesem Fall ist ein neuer Visumantrag erforderlich.

6) Ein Visumantrag wird nur bearbeitet, wenn die Antragsgebühren vollständig bezahlt wurden. Erfolgt keine Zahlung, wird der Antrag nicht weiterbearbeitet.

7) Das Antragszentrum behält sich das Recht vor, einen vom Antragsteller eingereichten Visumantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall ist das Antragszentrum berechtigt, den Antrag zu stornieren und die Antragsgebühren über dasselbe Zahlungsmittel an den Antragsteller zurückzuerstatten, ohne für daraus entstehende Verzögerungen oder Verluste haftbar zu sein.

8) Betritt der Visuminhaber das Hoheitsgebiet der Türkei, ist er verpflichtet, dieses vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen. Der Antragsteller erkennt an, dass er für sämtliche Sanktionen oder rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Verstoßes gegen die Visabestimmungen selbst verantwortlich ist.

9) Die Aufgabe des Antragszentrums beschränkt sich auf die Weiterleitung des Visumantrags an die zuständigen Behörden auf Grundlage der vom Antragsteller bereitgestellten Informationen. Das Antragszentrum übernimmt keine Verantwortung, wenn der Antragsteller unvollständige oder falsche Angaben macht.

10) Die Ausstellung eines Visums durch die zuständigen Behörden stellt keine Garantie für die Einreise in die Türkei dar. Die endgültige Entscheidung über die Einreise liegt im Ermessen der Grenz- und Passkontrollbeamten, die sich das Recht vorbehalten, die Einreise ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

11) Das Antragszentrum übernimmt keine Verantwortung, falls dem Visuminhaber die Einreise in die Türkei verweigert wird, selbst wenn das Visum ordnungsgemäß ausgestellt wurde.

12) In einigen Fällen können technische Störungen im System auftreten, die das Herunterladen der Visadatei im PDF-Format verhindern, obwohl das Visum vom elektronischen Visasystem der Republik Türkei genehmigt wurde. In solchen Fällen kann sich die Übermittlung des Visums verzögern, bis die technischen Probleme behoben sind. Das Antragszentrum haftet nicht für Verzögerungen aufgrund solcher Umstände.

13) Alle Visaverfahren unterliegen den Gesetzen der Republik Türkei sowie den geltenden staatlichen Vorschriften. Das Antragszentrum übernimmt keine Verantwortung, wenn Visaverfahren aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Änderungen ungültig werden.

14) Die genehmigte Visadatei im PDF-Format wird an die vom Antragsteller im Feld „E-Mail-Adresse zum Erhalt des Visums“ angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Das Antragszentrum übernimmt keine Verantwortung für falsch angegebene E-Mail-Adressen oder für E-Mails, die durch Spamfilter blockiert werden. Der Antragsteller ist verpflichtet, den Status seines Antrags zu verfolgen und das Visum über die Seite zur Antragsverfolgung herunterzuladen. Das Antragszentrum ist nicht verpflichtet, den Antragsteller per E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel zu benachrichtigen.

15) Grenz- und Passkontrollbeamte sind berechtigt, die Daten des elektronischen Visums über ihre eigenen Systeme zu überprüfen. Sollte das System nicht verfügbar sein, ist der Antragsteller verpflichtet, eine ausgedruckte oder digitale Kopie des Visums (Smartphone, Tablet usw.) mitzuführen.

16) Der für den Visumantrag verwendete Reisepass muss ab dem Datum der Einreise in die Türkei mindestens sechs (6) Monate gültig sein. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, können die zuständigen Behörden dem Visuminhaber die Einreise verweigern. Das Antragszentrum übernimmt hierfür keine Verantwortung.

17) Staatsangehörige bestimmter Länder müssen möglicherweise zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, die im Visumantragsformular angegeben sind. Werden diese Bedingungen vom Antragsteller nicht akzeptiert oder können sie nicht erfüllt werden, ist das ausgestellte Visum ungültig. Das Antragszentrum übernimmt hierfür keine Verantwortung.

Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie

1) Die Bearbeitung der Visumantragsdienstleistungen beginnt unmittelbar nach Abschluss des Zahlungsvorgangs. Daher sind die gezahlten Antragsgebühren unter keinen Umständen erstattungsfähig.

2) Über Kreditkarten, Debitkarten oder Prepaidkarten gezahlte Visumantragsgebühren können nicht über ein Rückbuchungsverfahren (Chargeback) bei der Bank zurückgefordert werden. Eine Rückabwicklung der Zahlung ist unter keinen Umständen möglich.

3) Der Antragsteller erkennt an, dass die vom Antragszentrum genutzten elektronischen Zahlungssysteme lediglich als Vermittler zur Einziehung der Gebühren dienen und dass der tatsächliche Dienstleister für die Visumantragsservices ausschließlich das Antragszentrum ist.

4) Sollte der Antragsteller dennoch ein Chargeback-Verfahren einleiten, ist das Antragszentrum berechtigt, sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Antrag und den erbrachten Dienstleistungen – einschließlich des ausgestellten Visums, der Service-Rechnung, der Daten des Antragstellers, der IP-Adresse sowie der Standortinformationen – zu verwenden, um rechtliche Schritte bei den zuständigen Behörden einzuleiten.

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